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Leonīna sociĕtas

[281] Leonīna sociĕtas (lat., d.i. Löwengesellschaft), sprichwörtlich für eine Verbindung, in der Einer den Vortheil, der Andere den Schaden hat. Der Name ist von der Fabel genommen, in welcher der Löwe mit einer Kuh, einer Ziege u. einem Schafe auf die Jagd gegangen war u. alle vier Theile der gemeinschaftlich gemachten Beute, unter Angabe verschiedener selbstsüchtiger Gründe, für sich behielt. Eben so Leoninischer Vertrag, Verabredung, nach welcher beim Gesellschaftscontract der eine Socius allen Gewinn, der andere allen Schaden allein haben soll; kann nur als Schenkung gültig sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 281.
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