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Luftpresse

[597] Luftpresse, 1) Apparat, welchen Romershausen zu Bereitung von Extracten im Kleinen, wobei die Flüssigkeit nicht über 2 Pfund beträgt, angegeben hat. Sie besteht aus zwei neben einander stehenden, durch eine Röhre, welche mittelst eines Hahnes geschlossen u. geöffnet werden kann, verbundenen Cylindern; der eine ist zur Extraction bestimmt, hat einen sein durchlöcherten Boden, welcher blos die Flüssigkeit, nicht aber die pulverisirte Substanz durchläßt; der Boden wird innerlich noch mit vielfach zusammengelegtem, etwas angefeuchtetem Fließpapier dicht bedeckt; hierauf wird die gepülverte, vorher mit etwas Wasser angeriebene Substanz eingedrückt, eine durchlöcherte Scheibe übergelegt u. mit der erforderlichen Menge Wasser od. Weingeist übergossen. Bei verschlossenem Hahn der Verbindungsröhre wird in dem zweiten Cylinder ein festschließender Kolben ein entsprechendes Stück vom Boden nach dem oberen Ende zu bewegt, wodurch in dem Raume unter dem Kolben die Luft stark verdünnt wird; wenn nun der Hahn die Verbindungsröhre geöffnet, preßt der äußere Luftdruck das Ausziehungsmittel durch die auszuziehende Substanz durch; 2) ein von Kramer erfundenes Instrument, um einen starken Luftdruck in das Innere des Ohres hinein einwirken zu lassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 597.
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