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Krampe

[763] Krampe, 1) kleiner eiserner Anker, womit zwei Hölzer vereinigt werden; 2) Stück Eisen mit zwei rechtwinkeligen Spitzen, welche in das Holz geschlagen werden, um in der gebliebenen Öffnung einen Riegel aufzunehmen; 3) ein Stück Eisen mit einem Einschnitt (od. Nase), in welchem die Klinke einer Thür fällt; 4) (Buchb.). so v.w. Clausur 7); 5) (Steinmetz), so v.w. Spitzhaue.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 763.
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