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Klassiker

[555] Klassiker (v. lat. Classici), 1) bei den Römern Bürger der ersten Klasse, s.u. Rom (Antiq.); sie mußten an Ländereien od. an Baarschaft 100,000 Asses (s. As 3) besitzen u. bildeten 98 Centurien; 2) (C. auctores), Schriftsteller ersten Ranges, bes. unter den Griechen u. Römern; 3) mißbräuchlich sämmtliche alte griechische u. römische Schriftsteller; daher der Inbegriff derselben Klassische Literatur; 4) überhaupt Schriftsteller unter allen Nationen, die durch eine vollendete, musterhafte Darstellung als ausgezeichnet anerkannt sind; 5) diejenigen Schriftsteller, bes. Dichter, die im Gegensatz zu den Neurern in Form u. Darstellung (Romantikern), bei der alten, den Klassikern nachgeahmten Weise bleiben; 6) juristische K., im engern Sinne die Juristen, aus deren Schriften die Pandekten ausgezogen sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 555.
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