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Hofprediger

[448] Hofprediger, die Geistlichen, die in der Hofkirche predigen u. die geistlichen Functionen in der Hofgemeinde zu verrichten haben. Bei den meisten Höfen bildet die Hofgemeinde eine besondere Parochie, zu der die Glieder der fürstlichen Familien u. Alle, die zum Hofstaat gerechnet werden, gehören, u. an welcher ein H., gewöhnlich auch ein Oberhofprediger, angestellt ist. Außerdem gibt es nach der Größe der Gemeinde Hofdiakonen, Hofcaplane u. Hofcollaboratoren, die mit den Hofkirchnern, Hoforganisten u. Hofcantoren die Hofgeistlichkeit bilden. Der Einfluß der H. auf die Fürsten, deren Beichtväter sie waren, hatte früher in politischer wie in kirchlicher Beziehung eine sehr große Bedeutung, bes. im Reformationszeitalter, die indessen jetzt zurückgetreten ist. In manchen Ländern bestanden für die H. besondere Vorrechte. So durften im Königreich Sachsen die H. die Haustrauungen u. Haustaufen ohne vorgezeigten Dispensationsbefehl verrichten. Die H. heißen zuweilen auch Cabinetsprediger, weil sie früher nicht immer in Hofkirchen, sondern in den Gemächern der Fürsten (Cabineten) als Geistliche fungirten. Zuweilen kommt auch der Name Schloßprediger vor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 448.
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