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Heroldsamt

[286] Heroldsamt (Heroldie), Gericht, welches den Stammbaum, die Geschlechtsregister u. Wappen des Adels prüft, um Mißbrauch damit zu verhüten, u. vor dem die Ansprüche auf Lehen, Stiftsstellen u. Orden ausgeführt werden müssen. Das einzige H. in Deutschland errichtete 1706 Friedrich I., König von Preußen, das aber bald nach seinem Tode wieder einging. In England bilden noch jetzt die drei Wappenkönige (s.d. u. Herold) u. Gefolge, unter Vorsitz des Obermarschalls Herzogs von Norfolk, das schon 1340 gestiftete H. (Heralds College) od. The heralds'office).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 286.
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