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Henneberg

[240] Henneberg, 1) sonst gefürstete Grafschaft Deutschlands, zum fränkischen Kreise gerechnet; 34 QM., 105,000 Ew.; zwischen Thüringen, Hessen, Fulda, Würzburg u. Sachsen, gebirgig durch das Thüringer Waldgebirge u. die Rhön, bewässert durch die Werra u. einige Nebenflüsse derselben, reich an Holz, Eisen, Silber, Kupfer, Salz. H. ist jetzt getheilt unter: a) Preußen (Schleusingen, Suhl, Kühndorf u. e. a.), 83/4 QM.; b) Weimar (Ilmenau, Ostheim, Kaltennordheim u.a.), 51/4 QM.; c) Meiningen 113/4 QM. (Meiningen, Maßfeld, Salzungen, Frauenbreitungen, Behrungen, Römhild etc.); d) Koburg-Gotha, 41/2 QM.; e) Kurhessen (Herrschaft Schmalkalden), 51/2 QM. Außerdem besitzt Stolberg-Wernigerode unter preußischer Hoheit den Flecken Schwarza. 3) (Hainberg), Schloß, Stammhaus des Grafen von H., 2 Stunden von Meiningen, bei dem Dorfe (400 Ew.) gl. N. im meiniugischen Amte Maßfeld, zerstört 1525 im Bauernkriege.

Henneberg gehörte vormals den Grafen von Grabfeld; von diesen nannte sich Poppo nach dem Schlosse H. (Hainberg) Graf von H., er kommt zuerst 1037 als solcher vor. Seine Söhne Poppo II. u. Gottwald I. theilten; des Ersteren Linie, die u.a. Wasungen hatte, st. nach 1198 mit Poppo IV. u. Gottwald III. aus; das Hauptgebiet erhielt Gottwald II.; er setzte, den Stamm fort u. st. 1444 als Burggraf von Würzburg; seine Söhne Poppo V. u. Berthold I. regierten gemeinschaftlich; des Letzteren Sohn, Poppo VI., st. 1190 in Syrien; von seinen Söhnen stiftete Otto II. wieder eine Nebenlinie (H.-Bodenlaube, die mit dessen Sohn Otto III. erlosch); Berthold II. u. Poppo VII. regierten gemeinschaftlich bis 1212, wo der Erstere starb; Poppo erhielt mit seiner zweiten Gemahlin, Jutta, Tochter des Landgrafen von Thüringen, die Anwartschaft auf die thüringischen Allodialgüter. Er hatte zwei Söhne, Heinrich III. u. Hermann I., welche wieder theilten; der Letztere, durch seine Mutter Jutta ein Stiefbruder Heinrichs des Erlauchten, wurde von diesem um 1260 als Statthalter von Thüringen eingesetzt, bis sein Neffe Albrecht die Landgrafschaft selbst übernahm. Hermanns Stamm erlosch mit seinem Sohn Poppo VIII. 1291, worauf seine Güter, meist aus den thüringischen Erbgütern von seiner Großmutter Jutta her bestehend, an seine Schwester Jutta von Brandenburg fielen. Heinrich III. hatte drei Söhne, welche 1274 theilten: A) Heinrich IV. erhielt Hartenberg, Osterburg, Hallenburg, Schwarza, Römhild, halb Themar u. stiftete die Linie H.-Hardenberg-Römhild; diese Linie erlosch schon 1378 mit seinem Enkel u. Poppos IX. Sohne Berthold X., nachdem er zuvor 1371 seine Herrschaft an Hermann V. zu Ascha verkauft hatte. B) Hermann II. erhielt Ascha, Ebenhausen, Münnerstadt u. noch viele im Stifte Würzburg gelegene Ortschaften u. Güter u. stiftete die Linie H.-Ascha. Sein Sohn Heinrich VI. schwächte durch Verkauf sein Land; Hermann V. dagegen suchte sein Land zu vergrößern; um die Erbschaft der Trimbergischen Güter anzutreten, mußte er wieder viel verkaufen, darunter auch Ascha, u. deshalb nahm diese Linie nun den Namen H.-Römhild an. Georgs I. Söhne, Friedrich II. u. Otto, wurden 1447 in den Fürstenstand erhoben u. regierten seit 1465 gemeinschaftlich. Sie führten zuerst, wegen einer angeblichen Verwandtschaft mit dem italienischen Fürsten Anton Colonna, die gekrönte Säule im Wappen. Dann theilten sie, u. Otto gründete die H.-Münnerstädische, Friedrich die H.-Römhildsche Linie. Hermann VIII. vereinigte diese Linien wieder, aber sie wurden schon durch seine Söhne Berthold XVI. u. Albrecht getheilt; der Erste st. 1539, nachdem er Römhild. an die Grafen von Mansfeld versetzt hatte; auch Albrecht st. 1549 u. mit ihm erlosch die Linie. C) Berthold V., der älteste von Heinrichs III. Söhnen, bekam H., Schleusingen, Wasungen, Maßfeld, halb Themar u. stiftete die Linie H.-Schleusingen; er st. 1279 als französischer Feldherr in Montpellier. Die Besitzungen dieser Linie vermehrten sich sehr; Berthold VII. wurde 1310 in den Fürstenstand erhoben u. kaufte 1312 die Neue Herrschaft od. die sogenannte Pflege Koburg, wozu Heldburg, Hilburghausen, Koburg, Schweinfurt etc. gehörten, u. Kaiser Ludwig unterstellte die in seinem Gebiete liegenden Reichsgüter seiner Lehnsherrschaft. Er gab die Burggrafenwürde ab, führte das Majorat in seinem Lande ein u. st. 1340; ihm folgte sein Sohn Heinrich VIII., u. diesem sein Bruder Johann I., u. nach dessen Tode 1359 führte seine Gemahlin Elisabeth die Regierung bis zur Volljährigkeit ihrer Söhne, von denen Berthold XII. u. Heinrich IX. gemeinschaftlich regierten, bis der Erstere in den geistlichen Stand trat. Heinrich IX. st. 1405, nachdem er sein Land durch Verkauf sehr verkleinert hatte. Sein Sohn Wilhelm II. brachte wieder mehrere Theile an sich; dessen Sohn Wilhelm III. verdrängte seinen Bruder Heinrich XIII. von der Regierung u. als Wilhelm 1444 starb, wollte jener seinen Neffen Wilhelm IV. nicht anerkennen, u. erst 25. Juli 1445 kam ein Vergleich zu Staude, wornach er jenem die eroberten Plätze wieder gab. Wilhelm IV. st. 1479, u. ihm folgte sein Sohn Wilhelm VI.; dessen Sohn Wilhelm VII., von vielen Schulden gedrängt, schloß 1554 mit Herzog Johann dem Mittlern von Sachsen, dessen Brüdern u. Hessen einen Erbvertrag, durch. welchen das Sachsen-Ernestinische Haus gegen Ubernahme von 130,474 Gulden u. die 20jährige Verzinsung, ingleichen im Fall des Aussterbens des Hauses Sachsen, gegen die Erbfolge in [240] Koburg, die Anwartschaft auf H. erhielt. Herzog Johann Wilhelm von Sachsen erlangte 1572 diese Erbfolge von dem Kaiser vollkommen zugesichert. Doch auch der Kurfürst August von Sachsen erhielt nach Johann Wilhelms Tode wegen der Kosten der an Gotha vollzogenen Acht im kaiserlichen Begnadigungsbrief 1573 Anwartschaft auf 5/12 der Hennebergschen Erbschaft. Daher nahm der Kurfürst nach dem Tode des Fürsten Georg Ernst von H., 1583 für sich u. die beiden Herzöge von Weimar, deren Vormund er war, von H. Besitz. Zwar wurden schon 1585 Unterhandlungen wegen eines Theilungsvergleichs eröffnet, aber die weimarischen Herzöge waren mit den Resultaten derselben nicht zufrieden. Deshalb blieb H. bis 1660 gemeinschaftlich. In der endlichen Theilung erhielt Herzog Moritz zu Sachsen-Zeitz Schleusingen, Suhl, Kühndorf, Rohr, Veßra; Herzog Friedrich Wilhelm zu Altenburg Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz; Herzog Wilhelm u. Herzog Ernst zu Weimar u. Gotha beide Ilmenau, Frauenbreitungen, Sand u. Wasungen; Fischberg u. das Gymnasium in Schleusingen blieben gemeinschaftlich; die Herrschaft Schmalkalden war an Hessen gefallen. Nach Aussterben der Linie Sachsen-Zeitz fiel dessen Antheil an Kursachsen u. 1815 kam derselbe an Preußen; mit Aussterben der Linie Sachsen-Altenburg fiel dessen Parcelle an Gotha, u. H. wurde nach Ernsts des Frommen Tode mit zur Abfindung der übrigen sechs Brüder gebraucht. Vgl. Brückner, Hennebergisches Urkundenbuch, Meiningen 1857.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 240-241.
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