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Harmoniemusik

[43] Harmoniemusik, Musik, welche von lauter Blasinstrumenten, ausgeführt wird. Entweder sind es sogenannte Partien, blos für H. geschrieben, od. man arrangirt Opernmusik, Symphonien u. Ouvertüren dazu. Entgegengesetzt ist die Musik mit Saiteninstrumenten u. die Janitscharenmusik.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 43.
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