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Genus

[174] Genus (lat.), 1) Geschlecht, Gattung; Art u. Weise; 2) (Grammat.), das theils durch die Bedeutung, theils durch die Endung bedingte Geschlecht ist dreifach: Masculinum, männliches, Femininum, weibliches, u. Neutrum. keines von beiden od. sächliches Geschlecht; die beiden ersten begreifen das natürliche, das letztere das grammatische Geschlecht; daher man von Substantiven Generis masculini, G. feminini u. G. neutrius, männlichen, weiblichen u. sächlichen Geschlechts, redet. Ist ein Nomen männlich u. weiblich zugleich, so heißt es Generiscommunis (gemeinschaftlichen Geschlechts); ein Nomen, welches alle drei Geschlechter in sich schließt, heißt Generis omnis (jeden Geschlechts). Eigentlich gilt das Geschlecht nur von lebenden Wesen, an denen ein natürlicher Geschlechtsunterschied wahrnehmbar ist; das Geschlecht der Wörter für unbelebte Wesen u. abstracte Begriffe ist in den verschiedenen Sprachen nach der verschiedenen Vorstellungsweise gewählt. Aber nicht alle Sprachen haben für die Nomina drei Geschlechter; mehrere der neueren nur die zwei natürlichen, wie die meisten romanischen; in anderen haben alle Nomina nur eins od. sind geschlechtslos. Bei letzteren aber ist zu unterscheiden zwischen solchen, die von jeher das G. nicht unterschieden haben, wie das Ungarische, Finnische etc., od. die es erst in ihrer nachmaligen Bildung verloren haben, wie das Neupersische, Kurdische etc. Beim Verbum (Genera verbi) bezeichnet G. die verschiedene Bedeutungsform, wie sich das Subject verhält; darnach ist es entweder Activum, wenn das Subject sich thätig, od. Passivum, wenn es sich leidend verhält; Medium, wenn die Thätigkeit des Subjects auf sich selbst geht; 3) (Naturgesch.), ein Verein von Arten (Species), welche nach ihren Hauptmerkmalen einander gleichen; 4) (Dogm.), die Art, wie die göttliche u. natürliche Natur Christi sich ihre Eigenthümlichkeiten mittheilen; sie sind das G. idiomaticum, G. apotelesmaticum, G. auchematlcum, s.u. Christus II. A); 5) (Rhet.), G. orationis, Gattung der Rede, ist dreifach: G. deliberativum, G. demonstrativum, G. judiciale etc., s.u. Rede.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 174.
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