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Gemeine Ausgaben

[129] Gemeine Ausgaben (Ausgaben insgemein), verschiedenartige Ausgaben, welche in keines der gewöhnlichen Ausgabencapitel einer Rechnung[129] gebracht werden können u. ein besonderes Capitel ausmachen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 129-130.
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