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Geheimniß

[60] Geheimniß, 1) Etwas, was nur einigen Personen bekannt ist u. von diesen gewöhnlich um des eigenen Vortheils willen verborgen gehalten wird; 2) die unverweslichen Stücke, welche unter einen Grenzstein gelegt werden, weil deren Zahl u. Lage gewöhnlich geheim gehalten wird; 3) (Hutm.), dem Haar das G. geben, den Biberhaaren, ehe sie vom Felle genommen werden, eine filzende Eigenschaft geben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 60.
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