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Garancīn

[920] Garancīn (Krappkohle), Präparat aus der Krappwurzel, welches den Farbstoff reiner u. concentrirter u. in leicht ausziehbarer Form enthält. Um das G. darzustellen, behandelt man Krapp mit concentrirter Schwefelsäure u. entfernt diese darauf wieder mit Wasser. Nach dem Trocknen, so wie es in den Handel kommt, erscheint es als mehr od. weniger chocoladenfarbiges, geruch- u. geschmackloses Pulver. Persoz u. Gaultier de Claubry kamen zuerst auf den Gedanken, ein solches Product darzustellen, Lagier, Robiquet u. Colin vervollkommneten das Verfahren u. nahmen 1828 ein Patent auf diese Erfindung Ein neues Verfahren zur Garancinefabrikation, wodurch haltbarere u. lebhaftere Farben hervorgebracht werden, erfand Pincost. Man versetzt gewaschenen Krapp mit einer Seifeauflösung, deren Seifegehalt 1/10 von dem Gewicht des Krapps vor dem Waschen beträgt. Nachdem die Mischung 1/4 Stunde umgerührt worden ist, erhitzt man das Ganze 1 Stunde auf 66° R. Nach dem Erkalten setzt man langsam Sal;säure zu, bis saure Reaction eingetreten ist, fügt Wasser bei u. läßt sich die Masse setzen. Nun zieht man so viel Flüssigkeit als möglich ab, setzt wieder Wasser zu, erhitzt das Ganze auf 66° R. u. küllt ob.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 920.
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