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Fische [3]

[303] Fische, 1) (Schloss.), so v.w. Fischband, bes. die beiden Lappen desselben, welche in das Holz eingelassen werden; 2) so v.w. Spielmarken; 3) (Schiffb.), Öffnungen im Oberlaufe des Verdecks, durch welche die Masten gehen; 4) die Hölzer, mit welchen die Masten an den Seiten befestigt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 303.
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