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Factorei

[66] Factorei, 1) Waarenniederlage an fremden Orten, die von einem Factor verwaltet wird; 2) überseeisches Handelsetablissement, namentlich auf fremdländischem Boden errichtet, aber unter dem Schutze der heimischen Regierung stehend, mit welchem große Niederlagen für die Export- u. Importartikel verbunden sind. Die Holländer nennen ihre Niederlassungen dieser Art in Ostindien Logen. Daher Factoreigeschäft, Handelsgeschäft, welches sich mit Commissionshandel beschäftigt, u. Factoriren, mit einer fremden Factorei Geschäfte machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 66.
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