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Creeks

[516] Creeks (spr. Krieks), 1) in den Vereinigten Staaten von Nordamerika die kleineren Flüsse zum Unterschiede von den größeren (Rivers), u. wird deshalb auch meistentheils einem jeden Flußnamen noch eine der beiden Bezeichnungen hinzugefügt, wie z.B. Echaconee-Creek, Mississippi-River; 2) (Creek Ration), großer Indianerstamm in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, ehemals sehr zahlreich u. mächtig, weite Ländergebiete in den heutigen Staaten Georgia u. Alabama bewohnend u. von den Engländern wegen der vielen, jene Gegenden durchschneidenden kleinen Flüsse mit dem Namen C. bezeichnet. Sie zerfielen in zahlreiche Unterstämme, von denen der der Muskhogees (Mescogees) der bedeutendste; nach den Kämpfen von 1814, in welchen sich ihre Anzahl bedeutend verminderte, wurden sie allmälig über den Mississippi zurückgedrängt, traten von 1814–1832 über 24 Mill. Acres Land für nahe an 22 Mill. Dollars Entschädigung an die Vereinigten Staaten ab u. bewohnen jetzt im W. dieses Stromes einen Theil des Indian-Territory zwischen dem Canadian-River (Rio Nutria), dem Gebiet der Seminolen u. dem Red-Fork (rothen Zweig) des Arkansas-River. Die Creeks sind seit längerer Zeit schon mit wenigen Ausnahmen zum Christenthum bekehrt u. sind nächst den Cherokesen die gebildetsten Indianer; sie haben eine geschriebene, der amerikanischen nachgebildete Constitution mit gesetzgebender Versammlung (Grand Council) u. Justizverfassung, Kirchen u. Schulen, welche denen des benachbarten Staates Arkansas kaum nachstehen, wählen ihre Häuptlinge u. Repräsentanten, wohnen in ziemlich gut gebauten Dörfern u. treiben Ackerbau (Reis u. Baumwolle), Viehzucht u. Jagd. Im Jahre 1841 betrug ihre Gesammtzahl 24,694 westlich u. 744 östlich vom Mississippi (zurückgeblieben); seitdem mögen sie sich (theilweis durch Vermischung mit den Weißen) wieder bis auf 30,000 vermehrt haben. Vgl. Henry R. Schoolcraft, History, condition and prospects of the Indian tribes of the United States, Washington 1851 ff., 6 Bde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 516.
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