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Christine

[106] Christine, weiblicher Vorname, bedeutet die Christin. Merkwürdig sind als Fürstinnen: A) Königinnen: a) Von Schweden: 1) Ch. Auguste, Tochter Gustav Adolfs II. u. der Marie [106] Eleonore von Brandenburg, geb. 9. Decbr. 1626; 1632 gelangte sie, nach ihres Vaters Tode unter Vormundschaft von 5 Reichsräthen, zur Regierung. Sie erhielt eine gelehrte (bes. von dem Hofprediger Joh. Matthiä) u. männliche Erziehung, u. als sie am 7. Decbr. 1644 die Regierung selbst angetreten hatte (s. Schweden, Gesch.), war es ihr eifrigstes Bestreben, die Wissenschaften durch das Herzurufen gelehrter Männer u. durch den Ankauf von Büchern, Kunstsachen, Antiken etc. zu fördern (vergl. Schwedische Literatur), wodurch sie aber die Finanzen des Reichs zerrüttete. Freisinnig in ihren religiösen Ansichten u. einer Union der beiden evangelischen Bekenntnisse sehr geneigt, fand sie deshalb bei der lutherischen Geistlichkeit ihres Landes großen Widerstand u. Widerspruch, u. darin lag der Grund ihrer immer größer werdenden Abneigung gegen die Lutherische Kirche. Durch ihren Leibarzt u. Günstling Bourdelot gewann der Papst Einfluß auf sie, u. nachdem verkleidete Jesuiten in Stockholm das Bekehrungswerk vollendet hatten, entsagte sie am 6. Juni 1654 in Upsala (nachdem ihr ein Einkommen von 240,000 Rthlrn. zugesagt worden war) der Krone zu Gunsten ihres Vetters, des Pfalzgrafen Karl Gustav, u. reiste nun über Dänemark nach Brüssel, schwur hier am 2. 4. Decbr. d. I. in die Hände des Pater Guemés den protestantischen Glauben ab, wiederholte diese Abschwörung am 3. Nov. 1655 in Innsbruck öffentlich u. ging im Decbr. 1655 nach Rom, wo sie, vom Papst Alexander VII. gefirmt, den Namen Alexandra annahm. In Rom widmete sie sich nun wieder ganz den Wissenschaften; im Sommer 1656 besuchte sie Paris, kehrte aber Ende d. I. über Turin nach Italien zurück, wo sie in verschiedenen Städten lebte. Im Oct. 1657 ging sie nochmals nach Frankreich, wo ihr das Schloß Fontainebleau von Ludwig XIV. zum Aufenthalt angewiesen wurde. Hier ließ sie ihren Oberstallmeister, den Marchese Monaldeschi (s.d.), der nach dem Grafen de la Gardie ihr Geliebter gewesen war, weil er, nun durch den Grafen Santinelli ersetzt, über das Verhältniß mit ihr unvorsichtige Äußerungen gethan hatte, durch einige ihres Gefolges ermorden, was ihr den Unwillen des Hofs, des Papstes u. der öffentlichen Meinung von Europa zuzog. Im Frühjahr 1658 kehrte sie nach Rom zurück, wo sie wegen Geldverlegenheit eine jährliche Pension von 12,000 Scudi vom Papst erhielt u. Einfluß auf den römischen Hof zu gewinnen suchte. Nach Karls X. Gustav Tode kehrte sie 1660, nicht ohne die Absicht, die Krone wieder zu übernehmen, nach Schweden zurück, aber der Senat nöthigte sie zu einer 2. Entsagungsacte, auch im Fall des Todes des, erst 4 Monate alten Königs. Sie verließ Schweden wieder im Mai 1661, hielt sich lange in Hamburg auf u. kam dann wieder nach Rom, wo sie jedoch wegen ihrer Einmischung in Familienangelegenheiten u. Staatshändel bald unbequem wurde. 1666 kehrte sie nochmals nach Schweden zurück, aber da ihr zur Bedingung gemacht wurde, sich der Ausübung des katholischen Cultus zu enthalten, wendete sie schon in Norkopig um, lebte in Hamburg, u. nachdem sie sich 1668 vergebens um die durch den Tod des Königs Johann Kasimir erledigte Krone von Polen beworben hatte, ging sie im Oct. d. I. wieder nach Rom, wo sie die Akademie der Arkadier stiftete u. bis an ihren Tod sich mit Kunst u. Wissenschaft beschäftigie; sie st. in Rom 19. April 1689, der Papst ließ für sie 20,000 Seelenmessen lesen u. ihr ein Denkmal errichten. Den Cardinal Azzolini hatte sie zum Erben ihres Vermögens eingesetzt. Vgl. Archenholz, Historische Merkwürdigkeiten der Königin Ch., Lpz. u. Amst. 1750–52 (deutsch Berlin 1751–60, 4 Bde.); Pensées de Ch., Reine de Suede, Par. 1825; Grauert, Ch. u. ihr Hof, Bern 1838–42, 2 Bde. b) Von Spanien: 2) Marie Ch., s. u. Marie. B) Andere Fürstinnen: a) Landgräfin von Hessen: 3) Ch., Tochter des Herzogs Georg des Bärtigen von Sachsen, wurde 1523 an Philipp den Großmüthigen, Landgrafen von Hessen, vermählt u. führte während der Gefangenschaft ihres Gemahls von 1547–52 die Regierung in Hessen. Sie gab ihre Zustimmung dazu, daß ihr Gemahl sich bei ihren Lebzeiten eine 2. Gemahlin, Margarethe von Saale, an die linke Hand antrauen ließ, u. st. 1549; b) Herzogin von Lothringen: 4) Ch., Tochter Christians II., Königs von Dänemark, vermählt 1531 mit Herzog Franz Sforza von Mailand, u. nach dessen Tode 1540 (1541) mit Herzog Franz von Lothringen u. Bar. Heinrich II. nahm ihr nach dem Tode ihres Gemahls 1545 die Regentschaft, s. Lothringen (Gesch.); c) Statthalterin der Niederlande: 5) Maria Christine, Tochter der Kaiserin Maria Theresia u. des Kaisers Franz I., geb. 1742; vermählte sich 1766 mit Albert, Herzog von Sachsen-Teschen, Sohn Augusts III. von Polen, erhielt 1780 mit ihrem Gemahl das Gouvernement der österreichischen Niederlande u. residirte in Brüssel. 1789 zwang die Empörung Brabants sie Brüssel zu verlassen, u. sie wurde nun eine eifrige Gegnerin aller Volksbewegungen, namentlich der Französischen Revolution. 1794 vertrieben die Fortschritte der Franzosen sie wieder von Brüssel, u. sie ging nun nach Wien, wo sie 1798 st. Vgl Belgien (Gesch.); d) Herzogin von Ostfriesland: 6) Ch. Charlotte, Tochter des Herzogs Eberhard III. von Württemberg, vermählte sich 1662 mit Herzog Georg Christian von Ostfriesland u. führte nach dessen Tode 1665–90 die Regentschaft für ihren unmündigen Sohn Christian Eberhard; s. Ostfriesland. Eine ausgezeichnet schöne u. geistreiche Dame; sie st. 1699: e) Kurfürstin von Sachsen: 7) Ch. Eberhardine, Tochter des Markgrafen Christian Ernst von Brandenburg-Kulmbach, wurde 1693 Gemahlin des Kurfürsten Friedrich August des Starken von Sachsen u. Mutter des Kurfürsten Friedrich August II. Als ihr Gemahl wegen der Annahme der polnischen Krone katholisch wurde, trennte sie sich, schon früher durch dessen Untreue tief gekränkt, von ihm; f) Herzogin von Sachsen-Weißenfels; 8) Ch. Wilhelmine, geb. von Bünau, Tochter Rudolfs von Bünau auf Unterau u. Görnitz; erste Hofdame am Weißenfelser Hofe, vom Herzog Johann Adolf von Sachsen-Weißenfels, nach Absterben seiner ersten Gemahlin, Johanna Magdalena von Sachsen-Altenburg, 1692 zur Gemahlin erwählt; sie st. 1707 in Dahme kinderlos; g) Herzogin von Savoyen: 9) Ch. von Frankreich, Tochter Heinrichs IV. u. der Marie von Medicis, geb. 1606, vermählt mit Victor Amadeus I. von Savoyen. Nach dem Tode ihres Gemahls, 1637, verwaltete sie während der Minderjährigkeit ihres Sohnes, Franz Hyacinth, die Regierungsgeschäfte mit vieler Klugheit, doch mußte sie 1642, durch Spanien überredet, die Vormundschaft[107] an ihre beiden Schwäger abtreten; sie st. 1683. h) Großherzogin von Toscana: 10) Ch. von Lothringen, Tochter Karls II. von Lothringen, geb. 1565, vermählt 1589 mit Ferdinand I., Großherzog von Toscana, führte nach dessen Tode 1609 die Regentschaft für ihren Sohn Cosmo II. mit vieler Klugheit, unterstützte Kaiser Ferdinand II. im Dreißigjährigen Krieg mit Geld u. Truppen, übernahm nach dem Tode ihres Sohnes 1621 die Regierung für ihren Enkel Ferdinand II. von Neuem bis 1628 u. st. 1639.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 106-108.
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