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Capitalverbrechen

[656] Capitalverbrechen (Capitale crimen), im engeren Sinne nur die Verbrechen, welchen der Tod (Poena capitis) gedroht ist. Im gewöhnlichen Sprachgebrauche werden jedoch damit alle Verbrechen bezeichnet, die überhaupt eine schwere Strafe (Tod, Zuchthaus od. Kettenstrafe) nach sich ziehen; s.u. Verbrechen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 656.
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