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Beleidigung

[512] Beleidigung, 1) die Handlung, wodurch man Einen durch Eindringen in dessen Rechtssphäre u. durch Verletzung seines Rechts beeinträchtigt, mit dem Nebenbegriff, daß ihm dadurch Schaden (Leid) zugefügt wird; 2) so v.w. Injurie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 512.
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