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Beobachtung

[582] Beobachtung, 1) absichtliche u. aufmerksame Wahrnehmung eines Gegenstandes aus verschiedenen Ursachen, od. einer Erscheinung in ihrem Verlaufe, um dadurch das wahre Wesen desselben zu erkennen, u. wenn die B. wissenschaftlicher Natur ist, allgemeine Gesetze daraus abzuleiten. Es wird dabei Scharfsinn, Gegenwart des Geistes, lebhafte Einbildungskraft vorausgesetzt, welche man Beobachtungsgeist nennt, u. welche durch Übung zur Fertigkeit wird. Hauptsächlich kommen die B-en bei Naturerscheinungen vor, wobei dem Beobachter Schärfe der Sinne, Ruhe u. Ausdauer u. eine genaue Kenntniß der Bauart seiner Instrumente nöthig sind. Sollen durch angestellte B-en Maßbestimmungen erzielt werden, so werden auch bei der größten Geschicklichkeit u. Aufmerksamkeit des Beobachters,[582] so wie bei der möglich größten Vollkommenheit seiner Instrumente die zumessenden Größen mit kleinen Fehlern behaftet hervorgehen. Man darf sich also nie mit Einer B. begnügen, sondern muß deren möglich viel anstellen u. dann durch die Methode der kleinsten Quadrate (s.d.) den Werth bestimmen, welcher die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat; 2) B. einer Festung ist die der Blockade od. Belagerung derselben vorangehende Umstellung derselben in ihrem Gesichtskreis mit einer Postenkette, bes. von Cavallerie, s. Festungskrieg.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 582-583.
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