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Barrièretractat

[347] Barrièretractat, Vertrag, am 29. Jan. 1713 zwischen Holland u. Österreich abgeschlossen u. am 15. November 1715 zu Antwerpen bestätigt, nach welchem Venloo u. Stevenswerth an Holland abgetreten u. den Holländern das Recht zugestanden wurde, in den Österreichischen Niederlanden Dendermonde gemeinschaftlich mit den Österreichern u. Namur, Tournay, Menin, Furnes, Warneton, Ypern u. Fort Knoke (Barrièrefestungen od. Barrièreplätze) allein zu besetzen. Zugleich verpflichtete sich Österreich, ein mit Holland gemeinschaftliches Corps von 30–35,000 M. aufzustellen, u. erlaubte Holland, eine Vertheidigungslinie an der Demer im Kriege zu besetzen u. die Schelde zu Überschwemmungen zu benutzen. Der B. sollte Schutzmauer Hollands gegen Frankreich sein. Schon Johann van Witt hatte um 1662 die Idee gefaßt. Oft entstanden Streitigkeiten über den B.; die Franzosen schleiften auch einige Plätze, u. seit der Mitte des 18. Jahrh. schlief der Tractat ein, Joseph II. hob ihn 1781 eigenmächtig auf, indem er die B-Festungen nebst den anderen brabantischen Plätzen schleifte. 1791 u. 1794 trug dies indessen viel bei, den Franzosen das Vordringen in Brabant zu erleichtern, da die flüchtig hergestellten B-Plätze zu schwach waren, sich zu vertheidigen. Die Franzosen stellten 1815 die Plätze wieder her, die nun zu Belgien gehören. Man unterscheidet übrigens die genannten Plätze als neue Barièreplätze u. nennt die alten Barrièreplätze die im Westfälischen Frieden als Grenzfestungen zu ähnlichem Zweck an Holland abgetretenen Festungen Bergen op Zoom, Herzogenbusch, Breda, Grave, Mastricht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 347.
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