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Backhaus

[130] Backhaus, 1) ein in einem Gebäude zum Backen abgesonderter u. eingerichteter Raum; od. 2) ein besonders dazu aufgeführtes Gebäude in Ortschaften, wo die Einwohner selbst backen; letzteres enthält eine Backstube, wo der Teig zubereitet wird, ein geräumiges Vorhaus zum Aufbewahren der Geräthschaften, einen Backofen (s.d.) u. eine Mehlkammer; 3) ein Haus, welches Backgerechtigkeit hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 130.
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