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Arnstadt

[754] Arnstadt, 1) Amt in der Oberherrschaft des Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, hat gegen 10,000 Ew. u. bildet mit dem Amte Gehren den Sondershäusischen Antheil der Oberherrschaft; 2) Hauptstadt der Oberherrschaft an der Gera u. Weiße, hat Regierung, Consistorium, Justizamt, Kammerverwaltung, Schloß, Gymnasium, Bürgerschule, Kleinkinderpflegeanstalt, Näh- u. Strickschule (Carolinenschule), Irrenhaus, Armenhaus, Theater, Schloßruinen, große Mühle (Günthersmühle, 1572 vom Grafen Günther dem Streitbaren angelegt, 16 Mahlgänge außer Graupen-, Schneide- u. Ölmühle), Leder-, Handschuh-, Tabak-, Spielkarten-, Brückenwagen-, Porzellan- u. Feuerspritzenfabrikation; 5800 Ew. Bei der Stadt die Lustörter Schönbrunn, Eremitage u. Rößchen. In der Nähe wurden in neuester Zeit eine Kupfergrube u. ein reiches Steinsalzlager entdeckt, welches letztere seit 1852 zu Soolbädern benutzt wird, beschrieben von Niebergall, Arnst. 1852._– A. kommt 704 urkundlich vor; es kam durch Schenkung des Herzogs Heinrich d. J. von Thüringen an die Abtei Echternach u. bald darauf an die Abtei Hersfeld; das Schutzrecht hatten die Grafen von Kefernburg. Es kommt seit dem 13. Jahrh. als Stadt vor. Als 1302 der Kefernburgische Stamm mit Graf Günther VIII. ausstarb, kam es an dessen Schwiegersöhne, die Grafen von Orlamünde u. Hohnstein, u. diese verkauften ihren Theil 1306, die Abtei Hersfeld den ihrigen aber 1332 an die Grafen von Schwarzburg. A. wurde 1342 u. 1345 vom Landgrafen Friedrich u. den Erfurtern belagert, kam 1584 bei der Theilung durch Johann Günther I. an die Ältere Linie Schwarzburg-A. Da diese mit Johann Günther II. 1669 erlosch, entstand sogleich eine Jüngere Linie A. durch Anton Günther II. von Sondershausen, die aber mit ihm 1716 wieder ausstarb, worauf A. an die Linie Sondershausen fiel, der es jetzt noch gehört. A. war ein Lehn von Thüringen u. ging mit diesem an Sachsen über. 1699, 1702, 1719 u. 1731 wurden diese Rechte nach u. nach abgekauft. 1586 große Feuersbrunst.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 754.
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