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Anciennĕtät

[462] Anciennĕtät (v. fr., spr. Angßientät), Dienst-, Amtsalter, sofern es bei Beförderungen berücksichtigt wird; nach ihr geschieht bes. beim Militär, u. namentlich bei deutschen Armeen, das Avancement, bes. der Subalternoffiziere, bei Stabsoffizieren dagegen jetzt meist außer der Tour. Für das Avancement zum Offizier u. bei dem der Artillerie u. der Ingenieurs entscheidet nicht die A., sondern angestellte Prüfungen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 462.
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