[439] Amtssässigkeit, Gerichtsstand vor dem Amte; die dazu Gehörigen Amtssassen od. Amtsunterthanen, in den Ländern, wo Patrimonialgerichte sind, auch Unmittelbare genannt, indem die, welche außer dem Regenten auch eine Oberherrlichkeit in Beziehung des Gerichtsherrn anerkennen, mittelbare Unterthanen sind.