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Aushebung

[48] Aushebung (Kriegsw.), die Bestimmung, wer von der dienstpflichtigen Mannschaft Soldat werden soll. Sie erfolgt, wo nicht (wie z.B. in England) freiwillige Werbung ist, nach den Gesetzen jedes Landes, durch Conscription (wie in Frankreich u. in, nach französischem Fuß organisirten Ländern), od. nach der allgemeinen Dienstpflichtigkeit mit besonderer Berücksichtigung der Unentbehrlichkeit, od. (wie in Österreich) durch Auswahl, wo gewisse Exemtionen berücksichtigt werden, od. (wie in Rußland) dadurch, daß gewisse Procente der Bevölkerung als Soldaten gestellt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 48.
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