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Aufklärung

[932] Aufklärung, 1) Handlung des Klarmachens, namentlich im Denken, u. daraus folgendes Befreien von Vorurtheilen u. Irrthümern; dann auch 2) der daraus hervorgehende Zustand dessen, der aufgeklärt worden ist. Die A. bezieht sich bes. auf Religion u. Staatswesen u. ist entweder eine formale, wenn überhaupt blos die Begriffe klar u. deutlich gedacht werden; od. eine materiale, wenn die Begriffe auch ihrem Inhalt nach genau bestimmt u. berichtigt werden. Während die A. eine nothwendige Folge der erweiterten u. allgemeiner werdenden Bildung durch Philosophie u. Naturwissenschaften ist, so hat sie doch bei positiven Religionen u. Staatsordnungen mit historischer Grundlage ihre Grenzen, u. wo sie diese Grenzen überschreitet, wird sie zur Aufklärerei od. Aufklärungssucht, die auf dem Gebiete der Religion alles zu glauben verbietet, was nicht mit dem Verstande begriffen werden kann, u. aus dem bürgerlichen Leben alles entfernen will, was nicht mit gewissen Zeitideen in Einklang steht. Diese Aufklärerei hat daher, wie seiner Zeit ihr Gegensatz, der Obscurantismus (s.d.), auch ihrer Seits zu anderen Verirrungen in Freigeisterei, Materialismus, Revolution etc. geführt. Vgl. Kant, Was ist Aufklärung, im 2. Bd. der Vermischten Schriften (herausgeg., Lpz. 1831); Schaumann, Versuch über Aufklärung etc., Halle 1793; Meiners, Über wahre Aufklärung, Hannov. 1794; Greiling, Ideen zu einer künftigen Theorie der allgemeinen praktischen Aufklärung, Lpz. 1795; Salat, Auch die Aufklärung hat ihre Gefahren, Münch. 1804,2. A.; Schneidawind, Befördert die Aufklärung Revolutionen? Lpz. 1831.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 932.
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