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Außenwerke

[58] Außenwerke (Kriegsw.), alle Werke außerhalb des Hauptwalles einer Festung, bestimmt, den Angriff auf den Hauptwall aufzuhalten u. gegen das directe Feuer auf den Hauptwall Schutzzugewähren. Sie müssen deshalb so angelegt sein, daß der Feind sie vor dem Angriffe des Hauptwalles angreifen muß;[58] ferner daß sie dem Hauptwall Seitenvertheidigung geben, das Mauerwerk des Walles gegen alle Punkte außerhalb der Festung decken u. vom Hauptwall eingesehen u. beherrscht werden. Die A. sind: a) A. im engeren Sinne, die Werke, die noch im Hauptgraben liegen u. durch seitwärts gelegene Werke vertheidigt werden, als die Grabenschere, das Ravelin, die Contregarde, die Couvreface, die Lünetten; b) äußere Werke, die noch im Hauptgraben liegen, jedoch mehr der eigenen Vertheidigung überlassen sind, z.B. Hornwerke, Kronenwerke; c) vorliegende Werke, die jenseit des Hauptgrabens, aber noch innerhalb des bedeckten Weges liegen, wie casemattirte Thürme, Brillen, Fleschen, Redans etc.; d) detachirte Werke, die jenseit des Glacis an wichtigen Punken zur Deckung dieser angelegt sind; Redouten, Lünetten, Fleschen, Blockhäuser. Hängen mehrere A. zusammen u. bilden sie um einen Theil der Festung, od. um die ganze einen neuen Wall, so heißen sie zusammengenommen eine Enveloppe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 58-59.
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