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Nachmittag

[630] Nachmittag, 1) die nächsten Stunden nach Mittags 12 Uhr; daher Nachmittagswache, die Offizierswache an Bord, von 12 Uhr Mittags bis 4 Uhr Abends; 2) nach dem Genusse der Mittags-, mahlzeit bis zum Abend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 630.
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