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Meinung

[89] Meinung, 1) Annahme, daß etwas wahr sei, wofür zwar. Gründe zur Unterstützung aufgestellt werden können, die aber zum Beweis nicht zureichen, wenn auch derjenige, welcher eine M.[89] hegt, sie (aus Befangenheit) dafür erkennt; 2) im Kanzleistyl so v.w. Wille.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 89-90.
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