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Zahlungsunfähigkeit

[836] Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), der Zustand eines Schuldners, bei dem er die zurzeit fälligen Zahlungen nicht leisten kann. Diese Z., die von der Überschuldung (Insuffizienz) streng zu unterscheiden ist, begründet nach der deutschen Konkursordnung (§ 102) den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens. Allerdings wird dieser regelmäßig nur gestellt, wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind. Wenn eine Zahlungseinstellung (s. d.) vorliegt, ist ohne weiteres Z. anzunehmen. Im übrigen hat das Gericht nach freier Überzeugung festzustellen, ob diese vorhanden ist (s. Konkurs).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 836.
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