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Thronrede

[508] Thronrede, die Rede, mit welcher der Monarch oder dessen Stellvertreter die Sitzungen der Volksvertretung eröffnet. Sie bezeichnet die von der Volksvertretung zu behandelnden Gegenstände und gibt zugleich in der Regel eine Darlegung der äußern und innern Verhältnisse des Staates. Die T. wird daher zugleich als Regierungsprogramm angesehen und bei besonderer Veranlassung von der Volksvertretung in einer Adresse beantwortet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 508.
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