[283] Taggelder (Tagegelder), soviel wie Diäten (s. d.). Im deutschen Heere Reisegebührnisse neben den Fuhrkosten, werden für die Tage der Reise und des Aufenthalts am Bestimmungsort gewährt und betragen täglich, je nachdem die Reisen inner- oder außerhalb des Reiches, auf einen oder mehrere Tage ausgeführt werden, z. B. für Feldmarschälle, kommandierende Generale etc. 2740, Regimentskommandeure 1425, Hauptleute 920, Subalternoffiziere 7,5015, Portepeeunteroffiziere 4,509, Unteroffiziere 35, Gemeine 25 Mk. Quartieranspruch fällt fort.