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Spieluhr

[740] Spieluhr, ein Uhrwerk, das zu bestimmten Zeiten, z. B. nach Ablauf jeder Stunde, die Triebkraft eines mit ihm verbundenen mechanischen Musikwerkes (eines Glockenspiels [Carillon], eines Stahlspiels etc.) auslöst, worauf letzteres sofort zu spielen beginnt und damit fortfährt, bis es durch die Arretierung wieder zum Stillstehen gebracht wird. Über die Konstruktion solcher Spielwerke vgl. Musikwerke (mechanische).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 740.
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