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Solidarität

[579] Solidarität (lat.), völlige Übereinstimmung, Einheit, z. B. der Interessen; im Rechtswesen das Verhältnis der Schuldner und der Gläubiger bei der Solidarobligation oder Gesamtschuld (s. Gesamtschuldner).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 579.
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