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Sittlichkeit

[504] Sittlichkeit, das mit den Sittengesetzen übereinstimmende Verhalten. Ist diese Übereinstimmung nur eine äußere (in den Handlungen), so liegt nur eine unechte S. (bloße Legalität) vor; die wahre S. (Moralität) verlangt, daß das Rechte aus Achtung vor dem Sittengesetz und mit freiem Willen, nicht etwa aus Berechnung oder gezwungen, getan werde. Der Sittlichkeitsgrad einer Menschenklasse, eines Volkes etc. wird beurteilt nach dem Inbegriff dessen, was von ihnen als sittliche Norm anerkannt wird (s. Sittengesetz und Sitte).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 504.
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