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Seelsorge

[264] Seelsorge, diejenige Tätigkeit der christlichen Kirche, die zur Förderung des geistlichen Lebens auf das einzelne Gemeindeglied gerichtet ist; sie wird pflichtmäßig von dem Geistlichen geübt, der deshalb auch Seelsorger heißt. Vgl. Pastoraltheologie.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 264.
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