[140] Stückgüter (auch zählende Güter), Waren, die nach der Zahl (Groß, Dutzend, Schock, Ballen etc.) angegeben werden, beim Eisenbahn- oder Wassertransport diejenigen, die nicht in ganzen Wagen- oder Schiffsladungen, sondern als besondere Frachtstücke oder Kolli (s. d.) aufgegeben werden. Vgl. Frachtgeschäft, Eisenbahntarife und Gut, S. 540.