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Reservation

[819] Reservation (lat.), ein Vorbehalt, der bei dem Abschluß eines Rechtsgeschäfts gemacht wird, z. B. wenn jemand einem andern das Eigentum von einem Grundstück überträgt und sich daran den Nießbrauch reserviert. Im Kirchenrecht versteht man darunter Rechte (insonderheit Besetzung wichtiger Kirchenämter), deren Ausübung sich der Papst vorbehalten hat, obwohl sie eigentlich zur Zuständigkeit eines niedern geistlichen Würdenträgers gehören. Reservations-, Reservatrechte, Reservaten (jura reservata), vorbehaltene Rechte, z. B. die den süddeutschen Staaten im Deutschen Reiche vorbehaltenen und ohne ihre Zustimmung nicht entziehbaren Rechte, nämlich die Ausnahme von Bayern, Württemberg und Baden von der Biersteuergemeinschaft, die Sonderstellung Bayerns und teilweise Württembergs in Ansehung des Kriegs-, Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesens und die Ausnahme Bayerns von der Reichsgesetzgebung über die Heimats- und Niederlassungsverhältnisse und über das Immobiliarversicherungswesen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 819.
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