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Preßbureau

[281] Preßbureau, zunächst private Bureaus, die nach irgend einer Richtung hin die Zeitungen mit Nachrichten versehen, sogen. Nachrichten- oder Korrespondenzbureaus. Sodann Bureaus einer politischen Partei, welche die Zeitungsnachrichten im Sinn ihrer Partei abfassen und ihren Zeitungen zusenden (liberale, konservative, sozialdemokratische etc. Zeitungskorrespondenz). Endlich Bezeichnung für eine staatliche Behörde, deren Aufgabe es ist, gelegentlich im Interesse der Staatsregierung Aufsätze und kurze Mitteilungen an die regierungstreue Presse herauszugeben, sogen. offiziöse Preßnachrichten. Derartige staatliche Preßbureaus bestehen z. B. in Preußen, Österreich etc. Vgl. Korrespondenz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 281.
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