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Poor law

[154] Poor law (engl., spr. pūr lao, »Armengesetz«), in England die gesetzlichen Bestimmungen über öffentliches Armenwesen. Hauptorgan der Armenpflege sind die Unions (Bezirke), die in der Regel aus mehreren Parishs (Kirchspielen) zusammengesetzt sind, aber auch nur ein größeres Kirchspiel umfassen können. Die Geschäfte der Union unterstehen einer Board of Guardians genannten Behörde, die seit Ende 1894 nur noch aus gewählten Mitgliedern sich zusammensetzt und über die der Local Government Board die Oberaufsicht führt. Ein aus dem Board gebildetes Assessment Committee hat zu Steuerzwecken den Mietwert der Gebäude des Bezirks abzuschätzen; danach werden die Lokalsteuern, unter diesen auch die Poor rate, die Armensteuer (s. d.), erhoben. Vgl. Armenwesen, S. 787.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 154.
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