[375] Leinpfad (Treidelweg), an Hafendämmen, Schiffahrtskanälen und Flüssen der Weg, auf dem Menschen (Leinläufer, Leinzieher) oder Zugtiere Schiffe mit Leinenzug schleppen (treideln). Es sind meist befestigte Wege von 24 m Breite mit einseitigem Quergefälle, die längs der Wasserstraße laufen. An Flüssen, auf denen Leinenzug ausgeübt wird, sind die Uferbesitzer verpflichtet, den L. offen zu halten.