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Kirchenvorstand

[60] Kirchenvorstand (auch Gemeindekirchenrat, Presbyterium) ist das meist aus dem Geistlichen als Vorsitzenden und gewählten Mitgliedern bestehende Organ der evangelischen Kirchengemeinde, das, vorbehaltlich der Mitwirkung der weitern Gemeindevertretung in gewissen Fällen, die kirchliche Gemeindeverwaltung führt. In der katholischen Kirche sind durch[60] die Staatsgesetzgebung einzelner Länder (so in Preußen durch Gesetz vom 20 Juni 1875) Kirchenvorstände gebildet worden, denen die Verwaltung des kirchlichen Ortsvermögens obliegt (vgl. Kirchengemeinde).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 60-61.
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