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Kammergericht

[518] Kammergericht, das frühere Appellationsgericht für die Stadt Berlin und für den Regbez. Potsdam in Berlin. Durch besondern königlichen Erlaß ist die Bezeichnung K. für das Oberlandesgericht der Provinz Brandenburg in Berlin beibehalten worden. Dasselbe hat in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (s. d.) einschließlich Grundbuchsachen für sämtliche preußische Oberlandesgerichte die Entscheidung über das Rechtsmittel der weitern Beschwerde, außerdem ist es zugleich in Strafsachen als oberstes Landesgericht für den preußischen Staat tätig. Vgl. Franklin, Das königliche K. vor dem Jahr 1495 (Berl. 1871); Holtze, Geschichte des Kammergerichts in Brandenburg-Preußen (das. 1890–1904, 4 Bde.). – K. ist auch die abgekürzte Bezeichnung für Reichskammergericht (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 518.
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