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Jarl

[200] Jarl (altnordisch, entspricht dem altsächs. erl, angelsächs. eorl; daraus das engl. Earl [s. d.]), bei den Nordgermanen Bezeichnung des mit Herrscherrecht ausgestatteten Adels, bestehend aus edlen Geschlechtern, die mit königlicher Gewalt, aber bereits einem Oberkönig unterworfen, einzelne Landschaften beherrschten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 200.
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