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Instĭtor

[874] Instĭtor (lat.), bei den Römern Bezeichnung desjenigen, der von dem Inhaber eines Gewerbes als Geschäftsführer im allgemeinen oder in einem bestimmten Geschäftszweig angestellt worden war. Meist wurden hierzu Sklaven, Freigelassene oder Haussöhne verwendet. Hieran knüpfte sich später die Zulassung einer Stellvertretung im Handelsverkehr durch Faktoren, Prokuristen und Bevollmächtigte. Vgl. Handlungsbevollmächtigter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 874.
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