[go: up one dir, main page]

Hoflager

[429] Hoflager heißt der Ort, wo ein Fürst mit seinem Hofstaat vorübergehenden Aufenthalt nimmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 429.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika