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Hilfslehrer

[333] Hilfslehrer, zum Unterschied von ordentlichen Lehrern einer Unterrichtsanstalt solche Lehrer, die nur für einzelne Stunden vertragsweise angenommen werden. An höhern Lehranstalten heißen auch vollbeschäftigte Lehrer wissenschaftliche H., die nur gegen Remuneration angenommen oder beauftragt sind, um einem vorübergehenden Bedürfnis (bei Teilung überfüllter Klassen etc.) zu genügen. Ständige (etatmäßige) Hilfslehrerstellen sind an manchen Anstalten vorgesehen, um am Gehalt zu sparen oder Lehramtskandidaten vor fester Anstellung länger erproben zu können. An Volksschulen heißen H. meist die jüngern, widerruflich angestellten Lehrer bis zur entscheidenden-Lehramtsprüfung und einem gewissen Dienstalter. Ältere Bezeichnungen für H. sind Adjuvanten (Volksschulen, Schlesien) und Adjunkten (höhere Schulen, Skandinavien).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 333.
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