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Handelsgärtnerei

[726] Handelsgärtnerei, nach der üblichen Auffassung jede Gärtnerei, die über den eignen Bedarf hinaus Pflanzen für den Verkauf produziert. Das Gesetz braucht die Bezeichnung weniger für den Produzenten als für den Händler, der vorwiegend vom Handel und von der Verarbeitung fertiger Produkte lebt; Blumen- und Pflanzenhändler. Vgl. Gartenbau.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 726.
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