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Gitter

[871] Gitter, Umrahmung oder Umfriedigung eines Raumes, Verschluß einer Fenster- oder Türöffnung mittels Durchkreuzung von Stäben verschiedenen Materials und verschiedener Profilierung. Hölzerne Stäbe werden zusammengenagelt. Metallstäbe werden an ihren Kreuzungspunkten durch Niete, Bunde oder Durchsteckung zusammengehalten. Verzierungen aller Art treten zum Schmucke hinzu, so daß die G. schließlich zu einem bedeutsamen Erzeugnis des Kunsthandwerks und mit dem größten Luxus ausgestattet werden. Charakteristische Beispiele aus älterer Zeit sind das gotische Gitterwerk am sogen. Quintin Massys-Brunnen in Antwerpen (s. Tafel »Brunnen«, Fig. 4), das G. am Gänsemännchenbrunnen in Nürnberg (Fig. 5), die G. im Dom zu Freising, das G. am Grabmal Karls IV. im Dom zu Prag, das G. am Augustusbrunnen in Augsburg, die aus der Barock- und Rokokozeit stammenden G. an Schloß- und Parkanlagen in Wien, München, Karlsruhe, Schwetzingen, Würzburg, Nancy u. a. O. S. auch Tafel »Schmiedekunst«, Fig. 8,10,14 u. 22, und die Literatur beim Artikel »Schmieden«. – Militärisch werden eiserne G. als gute Hindernisse verwertet, zumal wenn sie mit Graben davor versehen werden können. Als solche finden G. daher in Festungen vielfach Verwendung, besonders, wo bei Fortfestungen die alte Umwallung niedergelegt wird; außerdem als Tore.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 871.
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