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Gemeiner

[534] Gemeiner, dienstliche Sammelbezeichnung für den gewöhnlichen Soldaten bei allen Waffengattungen. Im einzelnen nennt man den Gemeinen der Infanterie: Grenadier, Füsilier, Jäger etc.; der Kavallerie: Husar, Ulan, Dragoner, Kürassier; der Artillerie: Kanonier etc. Diese Bezeichnungen statt G. sollen möglichst angewendet werden. Der Ausdruck G. stammt von der Gemeine der Landsknechte her und bedeutete Angehöriger der Landsknechtgemeine. Der Landsknecht ohne Befehlshabergrad hieß ursprünglich gemeiner Knecht, dann nur G. Gemeinwebel, je zwei für jede Kompagnie monatlich durch Stimmenmehrheit gewählt, leisteten etwa den Dienst des Furiers oder Feldwebels (s.d.), waren Mittelspersonen in Beschwerdefällen zwischen dem Hauptmann und den Landsknechten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 534.
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